Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027. Beantworten Sie vier Fragen und Sie wissen, welcher Termin für Sie gilt.
1. Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland?
2. Sind Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG, weisen also keine Umsatzsteuer aus?
3. Schreiben Sie Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland?
4. Lag Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 €? (Für 2027 zählt der Umsatz 2026.)
Grundlage ist das Wachstumschancengesetz (§ 14 und § 27 Abs. 38 UStG) mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.10.2024. Rechnungen an Privatkunden sind von der Pflicht nicht betroffen.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Format nach der europäischen Norm EN 16931, die eine Software automatisch lesen kann – vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab dem Profil BASIC. Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung, auch wenn es am Computer erstellt wurde.
Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen (§ 34a UStDV), empfangen müssen sie sie aber.
Mit Billvox empfangen Sie E-Rechnungen kostenlos und unbegrenzt über eine eigene Empfangsadresse – Sie erfüllen die Empfangspflicht also sofort. Ausstellen können Sie ZUGFeRD und XRechnung schon heute, mit 5 Rechnungen pro Monat im kostenlosen Tarif. Jede E-Rechnung, die Sie bekommen, können Sie außerdem im kostenlosen Prüfer prüfen.
Ja. Die Empfangspflicht gilt seit 1.1.2025 für alle Unternehmen, auch für Kleinunternehmer. Eine E-Mail-Adresse, an die E-Rechnungen geschickt werden können, genügt dafür – mit Billvox bekommen Sie eine eigene Empfangsadresse und eine lesbare Ansicht jeder Rechnung.
Nein. Eine E-Rechnung hat ein strukturiertes Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Ein reines PDF bleibt bis Ende 2026 – für Unternehmen bis 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027 – nur mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.
Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr. Für das Jahr 2027 ist also der Umsatz 2026 maßgeblich. Im Zweifel klärt das Ihre Steuerberatung.
Nein. Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft Leistungen zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind. Für Kunden im Ausland gelten deren Regeln; Billvox erzeugt dafür auch Formate anderer Länder.
Mit Billvox empfangen Sie E-Rechnungen kostenlos und unbegrenzt und schreiben ZUGFeRD und XRechnung in wenigen Minuten – 5 Rechnungen pro Monat gratis, nur für Unternehmen und Selbständige.
Kostenlos startenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.