Eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung kann den Vorsteuerabzug Ihres Kunden gefährden – bei Lieferungen in andere EU-Staaten sogar die Steuerbefreiung. Der Prüfer kontrolliert den Aufbau für alle EU-Staaten und rechnet bei deutschen Nummern die Prüfziffer nach.
Auf jeder Rechnung steht entweder Ihre Steuernummer oder Ihre USt-IdNr. (§ 14 Abs. 4 UStG). Die USt-IdNr. des Kunden brauchen Sie zusätzlich, wenn Sie steuerfrei in einen anderen EU-Staat liefern oder wenn der Kunde die Steuer schuldet (Reverse Charge) – ohne sie fehlt eine Voraussetzung dafür.
Ob eine Nummer tatsächlich vergeben und gültig ist, zeigt nur die amtliche Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder im EU-System VIES. Der Prüfer hilft vorher, Schreibfehler zu finden – ohne dass die Nummer Ihren Browser verlässt.
Billvox prüft USt-IdNr., IBAN und Pflichtangaben auch beim Schreiben jeder Rechnung und weist auf Fehler hin, bevor die Rechnung rausgeht. Eine Rechnung, die Sie bekommen haben, prüfen Sie im kostenlosen E-Rechnungs-Prüfer – mit verständlicher Erklärung jedes Fehlers.
Über die Bestätigungsabfrage des Bundeszentralamts für Steuern oder das EU-System VIES. Für innergemeinschaftliche Lieferungen empfiehlt sich die qualifizierte Abfrage mit Name und Anschrift.
Griechenland verwendet für die USt-IdNr. die Kennung EL, nicht den Ländercode GR. Bitte EL voranstellen.
Nein. Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser; die Nummer wird nicht übertragen.
Mit Billvox empfangen Sie E-Rechnungen kostenlos und unbegrenzt und schreiben ZUGFeRD und XRechnung in wenigen Minuten – 5 Rechnungen pro Monat gratis, nur für Unternehmen und Selbständige.
Kostenlos startenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.