Ohne gültige Leitweg-ID weist das Rechnungsportal einer Behörde Ihre XRechnung zurück. Geben Sie die Leitweg-ID ein: Der Prüfer kontrolliert Aufbau und Prüfziffer nach der offiziellen Formatspezifikation – direkt in Ihrem Browser.
Die Leitweg-ID ist die Adresse einer Behörde für elektronische Rechnungen. Sie gehört in jede XRechnung an eine öffentliche Stelle in Deutschland – im Feld „Käuferreferenz“ (BT-10). Das Rechnungsportal von Bund oder Land leitet die Rechnung damit an die richtige Stelle weiter.
Die Leitweg-ID bekommen Sie vom Auftraggeber, meist mit der Bestellung oder dem Auftrag. Erfinden oder aus anderen Rechnungen übernehmen sollten Sie sie nicht: Jede Stelle hat ihre eigene.
Die Prüfziffer erkennt fast jeden Tippfehler und jeden Zahlendreher. Stimmt sie nicht, ist die Leitweg-ID mit großer Sicherheit falsch abgeschrieben. Der Bindestrich selbst geht nicht in die Prüfziffer ein – ob er an der richtigen Stelle steht, kann die Prüfung deshalb nicht immer erkennen.
In Billvox tragen Sie die Leitweg-ID beim Kunden oder in der Rechnung ein; Billvox achtet beim Schreiben darauf, dass sie vorhanden und richtig aufgebaut ist, und erzeugt die XRechnung nach den aktuellen Regeln der KoSIT. Eine XRechnung, die Sie bekommen haben, prüfen Sie im kostenlosen E-Rechnungs-Prüfer.
Die Behörde nennt sie Ihnen – meist in der Bestellung, im Auftrag oder auf Nachfrage bei der Beschaffungsstelle. Ein öffentliches Verzeichnis aller Leitweg-IDs gibt es nicht.
Sie ist dann richtig aufgebaut und mit großer Sicherheit richtig abgeschrieben. Ob die Behörde unter dieser ID tatsächlich Rechnungen empfängt, kann nur sie selbst bestätigen.
Nein. Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser; die Leitweg-ID wird nicht übertragen.
Mit Billvox empfangen Sie E-Rechnungen kostenlos und unbegrenzt und schreiben ZUGFeRD und XRechnung in wenigen Minuten – 5 Rechnungen pro Monat gratis, nur für Unternehmen und Selbständige.
Kostenlos startenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.