BR-E-06

Positions-Steuersatz bei Steuerbefreiung muss 0% sein

In einer steuerbefreiten Position muss der Steuersatz 0% betragen.

Was jetzt zu tun ist

Tipp: Wenn USt anfallen soll, verwenden Sie Kategorie S.

Wer muss das beheben?

Beheben muss das der Rechnungssteller. Bei befreiten Umsätzen fehlt häufig schlicht der Befreiungsgrund im Text; ohne ihn ist die Rechnung nach der Norm unvollständig.

Woher diese Regel kommt

Für jede Umsatzsteuer-Kategorie gibt es einen eigenen Regelsatz: S für den Regelsteuersatz, Z für den Nullsatz, E für Steuerbefreiung, AE für Reverse Charge, K für innergemeinschaftliche Lieferungen, G für Ausfuhren, O für nicht steuerbare Umsätze sowie L und M für die Sonderfälle IGIC (Kanaren) und IPSI (Ceuta/Melilla). Die Regeln stellen sicher, dass Kategorie, Steuersatz und — wo nötig — ein Befreiungsgrund zusammenpassen.

Regel-Kennung
BR-E-06
Regelwerk
Steuerkategorien
Geprüft bei
XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS und weiteren EN-16931-Formaten
Folge bei Verstoß
Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.

Tritt BR-E-06 in Ihrer Rechnung auf?

Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.

Rechnung jetzt prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise