BR-RO-170

Kreis des Steuervertreters nicht als Code angegeben

Liegt die Anschrift des Steuervertreters in Rumänien, muss der Kreis (Județ, BT-68) als Code nach ISO 3166-2:RO angegeben sein, z. B. „RO-B“ für Bukarest oder „RO-CJ“ für Cluj. Freitext wie „Cluj“ ist nicht zulässig.

Was jetzt zu tun ist

Tipp: Der Absender muss den Kreiscode eintragen. Er ergibt sich aus den ersten beiden Ziffern der Postleitzahl.

Wer muss das beheben?

Beheben muss das der Rechnungssteller: die Angabe fehlt oder hat die falsche Form. Das Portal e-Factura weist eine Rechnung mit einem Verstoß zurück – sie gilt dann in Rumänien als nicht ausgestellt.

Woher diese Regel kommt

Diese Regel stammt nicht aus der EN 16931 selbst, sondern aus der rumänischen Ausprägung CIUS-RO. Sie gilt für alle Rechnungen, die über das staatliche System e-Factura der Steuerverwaltung ANAF laufen – in Rumänien für Rechnungen zwischen Unternehmen und an Behörden verpflichtend. Viele dieser Regeln begrenzen die Länge von Textfeldern oder verlangen Angaben in einer bestimmten Form, etwa den Kreis als Code.

Regel-Kennung
BR-RO-170
Regelwerk
e-Factura (rumänische CIUS)
Geprüft bei
e-Factura (RO CIUS)
Folge bei Verstoß
Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.

Tritt BR-RO-170 in Ihrer Rechnung auf?

Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.

Rechnung jetzt prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise