CII-DT

Technisches Zusatzmerkmal nicht erlaubt

Ein Feld trägt ein technisches Zusatzmerkmal (XML-Attribut) oder ein Unterfeld, das die Norm EN 16931 an dieser Stelle nicht vorsieht, oder ein Wert hat nicht die verlangte Form.

Was jetzt zu tun ist

Tipp: Am Inhalt der Rechnung ändert das nichts. Beheben kann es nur der Hersteller der Rechnungssoftware des Absenders.

Wer muss das beheben?

Beheben kann das nur der Rechnungssteller beziehungsweise der Hersteller seiner Rechnungssoftware. Als Empfänger können Sie eine Rechnung mit solchen Warnungen in aller Regel annehmen; Portale öffentlicher Auftraggeber weisen einzelne davon jedoch zurück.

Woher diese Regel kommt

Die Dateiformate UBL und CII können sehr viel mehr ausdrücken, als die europäische Norm EN 16931 für eine Rechnung vorsieht. Rund 1.300 Syntaxregeln (UBL-CR, UBL-SR, UBL-DT, CII-SR, CII-DT) halten fest, welche dieser zusätzlichen Felder nicht verwendet werden sollen und welche Angaben nur einmal vorkommen dürfen. Die meisten dieser Regeln sind Warnungen: Die Rechnung bleibt inhaltlich vollständig, enthält aber Angaben, die der Empfänger nicht automatisch ausliest.

Regel-Kennung
CII-DT
Regelwerk
Syntaxregeln (UBL und CII)
Geprüft bei
XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS und weiteren EN-16931-Formaten
Folge bei Verstoß
Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.

Tritt CII-DT in Ihrer Rechnung auf?

Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.

Rechnung jetzt prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise