ISDOC-03

Wechselkurs nicht 1 bei Rechnung in Landeswährung (ISDOC)

Die Rechnung nennt keine Fremdwährung, ist also in der Landeswährung ausgestellt. Dann müssen beide Kursangaben (CurrRate und RefCurrRate) den Wert 1 haben.

Was jetzt zu tun ist

Tipp: Der Absender muss die Kursangaben auf 1 setzen oder die Fremdwährung angeben, in der die Rechnung tatsächlich ausgestellt ist.

Wer muss das beheben?

Beheben muss das der Rechnungssteller beziehungsweise seine Buchhaltungssoftware. Als Empfänger können Sie die Rechnung meist trotzdem lesen, sollten die betroffenen Angaben aber vor der Buchung prüfen.

Woher diese Regel kommt

Diese Regel stammt aus dem offiziellen Regelsatz des tschechischen Formats ISDOC 6.0.1, nicht aus der EN 16931 – ISDOC ist kein EN-16931-Format. Die Regeln prüfen den Bezug von Gutschriften auf die ursprüngliche Rechnung und die Angaben zur Währung. Sie haben im Original keine Kennungen und keine deutschen Texte; Billvox nummeriert sie als ISDOC-01 bis ISDOC-04 und erklärt sie auf Deutsch.

Regel-Kennung
ISDOC-03
Regelwerk
ISDOC (Tschechien)
Geprüft bei
ISDOC (.isdoc und .isdocx)
Folge bei Verstoß
Die Rechnung verstößt gegen den offiziellen ISDOC-Regelsatz. Ob der Empfänger sie annimmt, entscheidet sein eigenes Prüfsystem.

Tritt ISDOC-03 in Ihrer Rechnung auf?

Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.

Rechnung jetzt prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise