PEPPOL-COMMON

Kennung mit falschem Aufbau oder falscher Prüfziffer

Eine Kennung in der Rechnung (z. B. GLN, Organisations-, Register- oder Steuernummer) hat nicht den für ihre Art vorgeschriebenen Aufbau oder besteht die Prüfziffernkontrolle nicht.

Was jetzt zu tun ist

Tipp: Meist ein Tippfehler in den Stammdaten des Absenders oder eine falsch angegebene Art der Kennung. Der Originaltext darunter nennt die betroffene Kennungsart.

Wer muss das beheben?

Beheben muss das der Rechnungssteller. Wird die Rechnung über einen Peppol-Zugangspunkt versendet, weist dieser sie sonst schon vor der Zustellung zurück.

Woher diese Regel kommt

Diese Regel kommt aus dem Peppol-Regelwerk BIS Billing 3.0, das über die EN 16931 hinausgeht. Sie wird geprüft, sobald eine Rechnung als Peppol BIS Billing 3.0 über das Peppol-Netzwerk verschickt wird.

Regel-Kennung
PEPPOL-COMMON
Regelwerk
Peppol BIS Billing 3.0
Geprüft bei
Peppol BIS und darauf aufbauenden Profilen
Folge bei Verstoß
Die Rechnung gilt als nicht normkonform und wird von vielen Empfängern automatisch zurückgewiesen.

Tritt PEPPOL-COMMON in Ihrer Rechnung auf?

Laden Sie die XRechnung oder das ZUGFeRD-PDF hoch – der Prüfer zeigt alle Verstöße mit derselben Erklärung wie hier. Kostenlos, ohne Login, ohne Speicherung.

Rechnung jetzt prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfregeln: CEN/TC 434 (EN 16931, EUPL 1.2), KoSIT (XRechnung, Apache 2.0), FNFE-MPE/FeRD (Factur-X/ZUGFeRD, Apache 2.0), OpenPeppol AISBL (Peppol BIS), ANAF (CIUS-RO). Erklärungen: Billvox. Lizenzhinweise