Gartenpflege im Abo, Neuanlage, Pflasterarbeiten oder Winterdienst: Billvox erfasst Arbeitsstunden, Maschinen und Material direkt vor Ort, rechnet Pflegeverträge automatisch ab und schreibt § 35a-gerechte Rechnungen für Privatkunden.
Empfangen ist in jedem Plan kostenlos & unbegrenzt (im Free-Plan 30 Tage abrufbar) · 5 Rechnungen pro Monat gratis · Starter 9,90 €/Monat zzgl. USt., 14 Tage kostenlos testbar · nur für Unternehmen und Selbständige
Für Gartenpflege, Hausmeisterdienste oder Winterdienst legen Sie eine Serienrechnung an. Billvox legt den Rechnungsentwurf im gewählten Rhythmus selbst an – monatlich, vierteljährlich oder jährlich – und nennt den passenden Zeitraum; Sie prüfen ihn und verschicken. Zusätzliche Einsätze erfassen Sie als Auftrag und rechnen sie separat ab.
Bei der Neuanlage eines Gartens oder einer Terrasse erfassen Sie im Auftrag Arbeitsstunden, Maschinenstunden für Minibagger oder Rüttelplatte, Anfahrt und Material wie Schotter in Tonnen, Mutterboden in Kubikmetern oder Pflaster in Quadratmetern. Fotos dokumentieren den Baufortschritt. Größere Projekte rechnen Sie mit Abschlags- und Schlussrechnung ab.
Bei Arbeiten an Gebäude oder Grundstück für Privatkunden muss die Rechnung innerhalb von sechs Monaten ausgestellt werden und einen Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG).
Für Privatkunden ist Ihre Rechnung steuerlich interessant: Regelmäßige Gartenpflege gilt als haushaltsnahe Dienstleistung – 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Die Neuanlage oder Umgestaltung eines Gartens gilt als Handwerkerleistung – 20 %, höchstens 1.200 € im Jahr. In beiden Fällen zählen nur die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht das Material, und der Kunde muss aufs Konto zahlen. Billvox weist die Arbeitskosten bei Privatkunden automatisch gesondert aus.
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen an Geschäftskunden noch auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als einfaches PDF gehen, bis Ende 2027 bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Ab 2028 ist die E-Rechnung für alle Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind nicht betroffen; Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen.
Für Kommunen erstellen Sie die XRechnung mit Leitweg-ID, für Hausverwaltungen ZUGFeRD – Billvox prüft jede Rechnung vor dem Versand.
Ja, mit Serienrechnungen: einmal anlegen, Rhythmus festlegen (monatlich, vierteljährlich oder jährlich), Billvox legt die Rechnungsentwürfe zum Termin an. Eine Abrechnung nur in der Saison, etwa April bis Oktober, erreichen Sie, indem Sie die Serie im Winter pausieren und im Frühjahr fortsetzen.
Als eigene Position in Stunden. Bei Privatkunden zählen Maschinenkosten zu den Arbeitskosten nach § 35a und werden mit ausgewiesen.
Nein. Regelmäßige Gartenpflege ist eine haushaltsnahe Dienstleistung mit einem Höchstbetrag von 4.000 € im Jahr. Die 1.200 € gelten für Handwerkerleistungen wie die Neuanlage eines Gartens.
Laden Sie die Datei hoch und sehen Sie in Sekunden, ob sie gültig ist – mit verständlicher Erklärung jedes Fehlers. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
E-Rechnung kostenlos prüfenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.