Angebot nach Quadratmetern, Arbeitszeit und Material auf der Baustelle erfassen, Fotos vom Vorher und Nachher, Abnahme mit Unterschrift – und die Rechnung mit einem Klick. Billvox ist das einfache Rechnungsprogramm für Malerbetriebe, die sich nicht mit Branchensoftware aufhalten wollen.
Empfangen ist in jedem Plan kostenlos & unbegrenzt (im Free-Plan 30 Tage abrufbar) · 5 Rechnungen pro Monat gratis · Starter 9,90 €/Monat zzgl. USt., 14 Tage kostenlos testbar · nur für Unternehmen und Selbständige
Im Angebot setzen Sie Positionen mit den passenden Einheiten an: Wandflächen in m², Lackierarbeiten in Stück oder laufenden Metern, Nebenarbeiten nach Stunden. Billvox erinnert Sie nach 14 Tagen an offene Angebote. Sagt der Kunde zu, wird aus dem Angebot mit einem Klick die Rechnung.
Ein Aufmaß-Modul hat Billvox bewusst nicht: Die gemessenen Flächen tragen Sie als Menge ein. Für die meisten Malerbetriebe genügt das – und es bleibt übersichtlich.
Für jede Baustelle führen Sie einen Auftrag: Arbeitsstunden je Tag, verbrauchte Farbe und Material, Fotos vom Zustand vor Beginn und nach Abschluss. Die Fotos sind später Gold wert, wenn ein Kunde reklamiert. Nach der Abnahme unterschreibt der Kunde auf dem Handy, und die Rechnung entsteht aus den erfassten Einträgen.
Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Material zählt nicht, Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten schon. Voraussetzung ist eine Rechnung und eine Zahlung aufs Konto – bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an. Bei Malerarbeiten ist der Lohnanteil meist hoch – entsprechend wichtig ist der saubere Ausweis. Billvox trennt Arbeitskosten und Material bei Privatkunden automatisch.
Bei Arbeiten an Gebäude oder Grundstück für Privatkunden muss die Rechnung innerhalb von sechs Monaten ausgestellt werden und einen Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG).
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen an Geschäftskunden noch auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als einfaches PDF gehen, bis Ende 2027 bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Ab 2028 ist die E-Rechnung für alle Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind nicht betroffen; Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen.
Für Hausverwaltungen erstellen Sie ZUGFeRD-Rechnungen, für Behörden die XRechnung mit Leitweg-ID – Billvox prüft beides vor dem Versand.
Ja. Billvox kennt die üblichen Einheiten wie m², laufende Meter, Stück und Stunden. Die Fläche aus Ihrem Aufmaß tragen Sie als Menge ein.
Nein, bewusst nicht. Billvox konzentriert sich auf Angebot, Auftrag und Rechnung. Wer Aufmaße nach VOB mit Zeichnungen braucht, ist mit einer Branchensoftware besser bedient.
Automatisch: Bei Privatkunden schreibt Billvox die Arbeitskosten gesondert auf die Rechnung. Positionen nach Stunden erkennt es selbst, andere markieren Sie mit einem Häkchen.
Laden Sie die Datei hoch und sehen Sie in Sekunden, ob sie gültig ist – mit verständlicher Erklärung jedes Fehlers. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
E-Rechnung kostenlos prüfenAllgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.