Abschlagsrechnung und Schlussrechnung richtig erstellen

Bei größeren Aufträgen wollen Sie nicht bis zum Schluss auf Ihr Geld warten. Mit Abschlagsrechnungen holen Sie Anzahlungen herein, die Schlussrechnung rechnet am Ende alles ab. Worauf Sie bei der Umsatzsteuer achten müssen und wie die Schlussrechnung aufgebaut ist.

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Wann Abschläge üblich sind

Bei Werkverträgen darf der Unternehmer nach § 632a BGB Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen verlangen; bei Bauverträgen nach VOB/B regelt § 16 die Abschläge. Üblich sind eine Anzahlung bei Auftrag – etwa für Material, das Sie vorfinanzieren – und weitere Abschläge nach Baufortschritt.

Die Abschlagsrechnung

Eine Abschlagsrechnung enthält dieselben Pflichtangaben wie jede Rechnung und weist die Umsatzsteuer aus. Die Steuer entsteht bei Anzahlungen schon, wenn das Geld eingeht – unabhängig davon, ob die Arbeit fertig ist. Nennen Sie, wofür der Abschlag gilt, etwa „1. Abschlag Badsanierung gemäß Angebot vom 12.03.“

Die Schlussrechnung

Die Schlussrechnung führt die gesamte Leistung mit dem Gesamtentgelt und der gesamten Umsatzsteuer auf. Davon ziehen Sie die bereits bezahlten Abschläge ab – und zwar jeweils mit ihrem Nettobetrag und ihrer Umsatzsteuer (§ 14 Abs. 5 UStG). Übrig bleibt der Betrag, den der Kunde noch zahlen muss.

Der häufigste Fehler

Wer die Abschläge nur als Bruttobetrag abzieht und die Umsatzsteuer der Gesamtleistung voll ausweist, weist die Steuer der Abschläge doppelt aus – und schuldet sie dem Finanzamt nach § 14c UStG womöglich auch doppelt. Deshalb gehört zu jedem abgezogenen Abschlag seine Umsatzsteuer.

Mit Billvox

Sie stellen Abschlagsrechnungen wie normale Rechnungen mit der Rechnungsart „Abschlagsrechnung“. In der Schlussrechnung übernimmt Billvox auf Knopfdruck alle Abschläge des Kunden, zieht sie mit Umsatzsteuer ab und nennt sie auf der Rechnung – als PDF oder als E-Rechnung.

Häufige Fragen

Muss auf einer Abschlagsrechnung Umsatzsteuer stehen?

Ja, sofern Sie nicht Kleinunternehmer sind. Die Umsatzsteuer auf Anzahlungen entsteht, sobald das Geld eingeht.

Wie viele Abschläge darf ich stellen?

So viele, wie vereinbart sind. Bei Werkverträgen können Sie nach § 632a BGB Abschläge in Höhe der erbrachten Leistung verlangen.

Was ist, wenn ein Abschlag noch nicht bezahlt ist?

Abgezogen werden in der Schlussrechnung die vereinnahmten Abschläge. Offene Abschlagsrechnungen sollten Sie stornieren oder klar kennzeichnen, damit der Kunde nicht doppelt zahlt.

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Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.